Prinzipien der Mediation

 

 

Eine Mediation kann nur gelingen, in dem einige Prinzipien eingehalten werden :

 

 - die Vertraulichkeit der Mediation,

 - die Neutralität (oder « Allparteilichkeit ») des Mediators,

 - die Freiwilligkeit, Offenheit, Informiertheit und Eigenverantwortung der Medianten.

 

 

 

  • Die Vertraulichkeit der Mediation

 

Der Mediator und die Medianten sind aufgrund des Gesetzes zum Schweigen über alles, was in einer Mediation passiert, verpflichtet.

 

 

 

  • die Neutralität (oder « Allparteilichkeit ») des Mediators

 

Der Mediator nimmt die Sichtweisen der Medianten gleichmässig und gleichwertig wahr.

 

Seine Rolle ist tatsächlich nicht über die Verantwortlichkeiten im Konflikt zu entscheiden, sondern alle Parteien zu verstehen, damit auch sie sich gegenseitig verstehen können.

 

 

Ganz konkret bedeutet dies, dass ich keine Partei als Rechtsanwältin verteidigen werde, wenn ich zuvor in der gleichen Sache als Mediatorin tätig war.

 

 

 

  • die Freiwilligkeit der Medianten

 

Es ist ganz klar, dass keiner gerne zu einer Mediation geht... so wie keiner gerne zum Zahnarzt geht.

 

Aber bei der Mediation ist eines sicher : die Medianten sind jederzeit frei zu gehen, wenn sie nicht weiter machen wollen.

 

Außerdem gibt es in der Mediation eine Sicherheit, die es vor Gericht nicht gibt : in der Mediation kann nichts passieren, wozu die Medianten nicht zustimmen. Keine Vereinbarung kann getroffen werden, wenn nicht alle Parteien wirklich damit einverstanden sind.

 

 

 

  • die Offenheit der Medianten

 

Jedem, der wirklich will, dass eine für alle zufriedenstellende Lösung gefunden wird, muss klar sein, dass diese getroffene Lösung nicht unbedingt der Anfangsvorstellung eines jeden entspricht. Die abschliessende Lösung wird sich im Laufe der Mediation entwickeln.

 

 

 

  • die Eigenverantwortung und die Informiertheit der Medianten

 

Die Medianten entscheiden selbst über ihren Konflikt.

 

Damit sie das aber nach bestem Wissen und Gewissen machen können, müssen alle entscheidungs-erheblichen Informationen offengelegt werden.

 

Wenn es rechtsrelevante Punkte gibt, müssen die Parteien zu Außenanwälten zur Beratung vor Unterzeichnung der Vereinbarung gehen.